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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme beim „Hamburg Airport. Bewegt. Nachbarschaftspreis 2024“ gelten folgende Bestimmungen:

§1 Wettbewerb

(1) Der Wettbewerb wird von der Flughafen Hamburg
GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg
(im Folgenden: „Hamburg Airport“ oder „Veranstalter“) durchgeführt.

§2 Teilnehmer

(1) Zur Teilnahme berechtigt sind gemeinnützige Vereine oder sonstige gemeinnützige Organisationen durch ihre Vertreter. Die Vertreter müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Einrichtungen in
kommunaler Trägerschaft können sich nur über ihren als gemeinnützig anerkannten Förderverein bewerben.

(2) Nicht teilnahmeberechtigt sind Personengemeinschaften ohne steuerliche Anerkennung des gemeinnützigen Zwecks (§§ 51-53 AO), politische Einrichtungen und Gruppierungen, Gebietskörperschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.

(3) Der „Hamburg Airport. Bewegt. Nachbarschaftspreis 2024“ wird ausschließlich an nicht-kommerzielle Projekte vergeben.

(4) Am Wettbewerb nimmt teil, wer die Bewerbungsunterlagen vollständig hochgeladen und die Gemeinnützigkeit des Vereins/der Organisation mittels Freistellungsbescheid nachgewiesen hat. Die Bewerbung zur Teilnahme muss innerhalb der genannten Frist erfolgen.

§3 Ausschluss vom Wettbewerb

Hamburg Airport prüft weder öffentliche Fotos und
Videos, noch übernimmt Hamburg Airport für diese irgendeine Form der Haftung.
Hamburg Airport behält sich das Recht vor, bei Kenntnis einer vom Bildmaterial herrührenden Rechtsverletzung, insbesondere bei Verstoß gegen § 8 dieser Teilnahmebedingungen oder bei einer vernünftigerweise zu vermutenden Rechtsverletzung die betroffenen Bilder zu löschen und den Nutzer gegebenenfalls von einer weiteren Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen.

§4 Durchführung und Abwicklung

(1) Jeder Teilnehmer kann mehrere Fotos und das Projekt beschreibende Texte über die Teilnahmemaske auf der Website www.hamburg-airport-bewegt.de des „Hamburg Airport. Bewegt. Nachbarschaftspreises 2024“einreichen bzw. hochladen. Mit dem Upload erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen an.

(2) Die Teilnahme ist ausschließlich über die Website des „Hamburg Airport. Bewegt. Nachbarschaftspreises 2024“ möglich. Beiträge und Bewerbungen, die anderweitig an den Hamburg Airport gesendet werden, werden nicht für die Teilnahme berücksichtigt.

(3) Die Text- und Fotobeiträge werden zur Durchführung des Wettbewerbs sowie zur anschließenden Veröffentlichung im Rahmen der in § 5 getroffenen Regelung vom Hamburg Airport gespeichert.

(4) Die Gewinner werden im Rahmen der Preisverleihung des Nachbarschaftspreises verkündet. Der Termin wird allen Teilnehmern im Vorfeld bekannt gegeben.

§5 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Der Teilnehmer räumt Hamburg Airport das unentgeltliche, nicht
ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, weltweite, unwiderrufliche,
unterlizenzierbare Recht ein, das eingesandte Bildmaterial im Rahmen der
Bewerbung zur Berichterstattung über den „Hamburg Airport. Bewegt.
Nachbarschaftspreis 2024“ in jeder bekannten Art und Weise zu nutzen, zu
vervielfältigen und öffentlich zu verbreiten.

Insbesondere darf Hamburg Airport das eingesandte Bildmaterial auf eigenen Profilseiten/Kanälen, in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit dem „Hamburg Airport. Bewegt. Nachbarschaftspreis 2024“ nutzen, vervielfältigen und öffentlich verbreiten.

(2) Der Teilnehmer stimmt zu, dass das Bildmaterial zu allen vorgenannten Zwecken von Hamburg Airport mit anderen Werken verbunden sowie geändert oder bearbeitet werden kann. Auch bearbeitete Fassungen können genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden. Die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer müssen gewahrt bleiben.

§6 Rechte Dritter an übermitteltem Bildmaterial 

Der Teilnehmer versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bildmaterial verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und bei der Darstellung von Personen keine persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die abgebildeten Personen müssen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung des Bildmaterials erklärt haben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Einwilligung zu dokumentieren und auf Verlangen diese Dokumentation an den Hamburg Airport herauszugeben. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen frei, sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen. Bearbeitete oder montierte Bilder oder Videos dürfen keine Elemente von urheberrechtlich geschütztem Material enthalten (z. B. Zeitschriften, Bücher, gekaufte CDs, …)

§7 Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs / Anpassung dieser  Teilnahmebedingungen

Hamburg Airport behält sich vor, den Wettbewerb zum „Hamburg Airport. Bewegt. Nachbarschaftspreis 2024“ jederzeit ohne Vorankündigung oder Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

Weiter behält sich Hamburg Airport vor, diese Teilnahmebedingungen anzupassen, sollten aus Sicht des Hamburg Airport wesentliche Gründe dies erforderlich machen.

§8 Inhalte

Das eingereichte Bildmaterial darf weder obszön, belästigend, beleidigend, diffamierend, gewaltverherrlichend, pornografisch, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal noch ethisch anstößig oder auf eine sonstige Art verwerflich oder gesellschaftlich missbilligt sein. Der Upload von Bildmaterial, das dieser Vorgabe nicht entspricht, führt zu Ausschluss vom Wettbewerb gemäß §3 dieser Teilnahmebedingungen. Gleiches gilt für eingereichte Bewerbungstexte.

§9
Gewinnermittlung

Die jeweiligen ersten drei Gewinner der Kategorien

·       Gesellschaft & Soziales

·       Kultur & Sport

·       Nachhaltigkeit & Umwelt

werden von einer Jury, bestehend aus Vertretern des Hamburg Airport und seinen Gesellschaftern AviAlliance sowie der Freien und Hansestadt Hamburg (hier: Behörde für Wirtschaft und Innovation), ermittelt.

§10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am „Hamburg Airport. Bewegt. Nachbarschaftspreis 2024“ gespeichert und genutzt.
Erhoben werden insbesondere Name, Vorname, Verein, Emailadresse, Telefonnummer sowie Adressdaten. Die E-Mail-Adresse wird zur Gewinnmitteilung gemäß § 9 (3) verwendet. Name und Sitz des Gewinnervereins/der Gewinnereinrichtung werden bei
Veröffentlichungen im Rahmen des „Hamburg Airport. Bewegt. Nachbarschaftspreis 2024“ genannt. Der Teilnehmer erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.
Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Rechtsgrundlage für die dargestellte Nutzung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Das hierfür erforderliche berechtigte Interesse des Flughafen Hamburg besteht darin, durch die Veranstaltung des Wettbewerbs ehrenamtliches Engagement in der Nachbarschaft öffentlichkeitswirksam zu fördern.

§11 Ausschluss des Rechtswegs, Anwendbarkeit des deutschen Rechts

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland sowie das europäische Datenschutzrecht.

Stand März 2024 

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